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Maßnahmen für den Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022

Januar 07, 2022
  • von KaplanChief
  • 0 comments

In ganz Österreich findet weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 (Sicherheitsphase) statt.

Grundsätzliches

  • Der Schulbetrieb, der Unterricht und, falls am Standort gegeben, die Betreuung finden normal auf Basis der jeweiligen Stundenpläne in Präsenz statt.
  • Das bestehende engmaschige Testsystem bleibt aufrecht. Schüler/innen, die am Präsenz-unterricht teilnehmen, sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.
  • Ab 17.01.2022 werden alle Schüler/innen zwei Mal pro Woche PCR getestet, zusätzlich dazu erfolgt einmal pro Woche ein Antigen-Schnelltest. Geimpfte Lehrkräfte und Verwaltungs-personal können zweimal pro Woche einen PCR durchführen. Ungeimpfte Pädagog/inn/en und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind dazu verpflichtet.
  • Treten in einer Klasse zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheits-behörde zeitlich befristet (für fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings.
  • Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schulen (entweder Schulleitung, Klassenvorstand oder Klassenlehrer/in) ist ausreichend.
  • Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

Mund-Nasen-Schutz

  • Für Schüler/innen gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen):
    − in der Primarstufe und Sekundarstufe I: zumindest MNS-Pflicht
    − in der Sekundarstufe II: FFP2-Masken-Pflicht
  • Entsprechende Maskenpausen sind einzuplanen, mind. einmal stündlich während des Durchlüftens.
  • Für Lehr- und Verwaltungspersonal gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen) FFP2-Masken-Pflicht.
  • KEINE Masken-Pflicht an der Schule im Freien: Aufgrund des bestehenden Testmanagements und der hohen Impfquote in Schulen (kontrolliertes Setting an Schulen) sind Schüler/innen in den Schulhöfen während der Pausen, aber auch bei Bewegung und Sport im Freien vom Tragen eines MNS bzw. einer FFP2-Maske befreit. Wird die Maske abgenommen, sollte jedoch möglichst auf Abstand geachtet werden. Bei Gedränge im Schulhof wird ein freiwilliges Tragen der Maske empfohlen.

Testungen

  • Alle Schüler/innen sind verpflichtet, jeden Montag zu Beginn der Schulwoche einen Antigen-Schnelltest zu absolvieren (sofern kein gültiger Testnachweis in die Schule mitgebracht wird).
  • In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich werden alle Schüler/innen ab 10.01.2022 zwei Mal pro Woche PCR getestet. In den übrigen Bundesländern erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung.
  • Ab 17.01.2022 werden die Schüler/innen in ganz Österreich zweimal pro Woche mittels PCR-Test getestet.
  • Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens zweimal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen ist. Das gilt auch für Internatspersonal.
  • In allen Klassen, in denen ein Covid-19-Infektionsfall (PCR-positiv) aufgetreten ist, werden aus Sicherheitsgründen an den folgenden fünf Schultagen Antigen-Schnelltests durchgeführt.

Änderungen beim Kontaktpersonenmanagement und bei der Absonderung

  • Es gibt keine Unterteilung der Kontaktpersonen mehr in Kategorie I und II. Man spricht nur mehr von Kontaktpersonen.
    KEINE Kontaktpersonen liegen vor:
    − bei „geboosterten“ Personen (3 x geimpft) und 5- bis 11-jährigen Kindern, die zweimal geimpft sind.
    − wenn beidseitig Schutzmaßnahmen angewendet worden sind – dies gilt auch für Schulklassen, in denen durchgehend Masken getragen werden.
  • Der Zeitraum für die Absonderung wird auf 10 Tage verkürzt. Kontaktpersonen sowie positiv Getestete können sich bereits ab dem 5. Tag mit einem PCR-Test „freitesten“.
  • Es erfolgt die gleiche Vorgangsweise für alle unterschiedlichen Virusvarianten (z.B. Delta, Omikron).

Information zu Impfungen

  • Standortbezogen soll an den Schulen die Informations- und Aufklärungsarbeit zu den bestehenden Möglichkeiten der Impfung für Kinder und Jugendliche erfolgen. Schulleitungen werden ersucht, sich dazu mit den jeweiligen Schulärzten abzustimmen und geeignete Informationsformate zu organisieren.
  • Schulärzte werden gebeten, allen Schüler/inne/n bzw. Eltern und Erziehungsberechtigen nach Bedarf Informations- und Orientierungsgespräche anzubieten. Dafür stehen Materialien des BMSGPK und des BMBWF zur Verfügung.
  • Das Fernbleiben vom Unterricht für die Wahrnehmung eines COVID-19-Impftermins ist gestattet.

Pädagogik und Schulorganisation

Unterricht

  • Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungsfeststellungen sollen auch weiterhin den Gegebenheiten angepasst werden und die pandemiebedingte Belastung der Kinder und Jugendlichen, die regional und schulstandortbezogen zum Teil sehr unterschiedlich ist, Berücksichtigung finden.
  • Jene Klassen, die sich auf Grund bestätigter Corona-Fälle in Quarantäne bzw. im Distance Learning befinden, sollen nach Möglichkeit auf digitalem Wege lehrplanmäßigen Unterricht auf Basis der geltenden Stundenpläne absolvieren. Ist dieser Unterricht für die besagten Klassen auf digitalem Wege nicht möglich, so sind die Schüler/innen mit Arbeitspaketen auszustatten bzw. über jene Themen, die im Unterricht behandelt worden wären, zu informieren.

Leistungsfeststellungen

  • Versäumte Schularbeiten sind dann nachzuholen, wenn mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester (z. B. wegen Quarantäne) versäumt wurden. Dies gilt auch an AHS-Oberstufen und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik. An Berufsschulen sind Schularbeiten nachzuholen, wenn der Schüler/die Schülerin im jeweiligen Unterrichtsgegen-stand noch keine Schularbeit erbracht hat.
  • Schularbeiten sind nicht nachzuholen, sofern dies im betreffenden Semester nicht möglich ist und mit den anderen Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung für die Schulstufe möglich ist.

Förderunterricht

  • Zum Ausgleich von Lerndefiziten können weiterhin zusätzliche Unterrichtseinheiten in Form von Förderunterricht, Kleingruppenunterricht oder Teilungen in Gegenständen angeboten werden. Ein besonderer Fokus ist auf Übertritts- und Abschlussklassen zu legen.

Veranstaltungen und Kooperationen

  • Elternsprechtage und Tage der offenen Tür sind nur in digitaler Form möglich.
  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. Das Blocken von Unterrichtsstunden zwecks Durchführung von disloziertem Unterricht (zum Beispiel: Eislaufen im Freien) ist möglich.
  • Externe Kooperationen können unter Einhaltung der Hygienebestimmungen der Sicherheits-phase (für Externe gilt: 3-G-Nachweis, FFP2-Maske) in folgenden Bereichen stattfinden:
    − Maßnahmen zur Lernunterstützung oder der psychosozialen Unterstützung1
    − in Schulen für Leistungssport
    − im Bereich der Bildungs- und Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler abschließender Klassen.
  • Schüler/innen in Leistungssportschulen gelten laut Bundessportfördergesetz als „Spitzen-sportler“. Die in der jeweils aktuellen COVID-19-Verordnung des BMSGPK genannten Bedingungen für Spitzensportler/innen, Betreuer/innen und Trainer/innen für das Betreten von Sportstätten für das Training und für die Durchführung von Trainingslehrgängen im In- und Ausland, die nicht Teil der schulischen Ausbildung sind, kommen zur Anwendung. Die Vorgaben der Sportfachverbände und der Nachwuchskompetenzzentren des BMKÖS sind für das Training und für die Durchführung von Trainingslehrgängen im In- und Ausland einzuhalten.
  • Schulraumüberlassung ist weiterhin möglich.

Externistenprüfungen

  • Externistenprüfungen finden weiterhin unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt.

Aufnahmsverfahren

Schülereinschreibung

  • Die Schülereinschreibung vor Eintritt in die 1. Klasse Volksschule findet wie vorgesehen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt und besteht aus zwei Teilen: einem administrativen Teil, in dem Dokumente entgegengenommen werden, und der Schulreifefeststellung. Der erste Teil kann im Jänner 2022 zeitlich gestaffelt stattfinden. Die Schulreifefeststellung wird bis spätestens Anfang März 2022 abgeschlossen.
  • Die Termine der Schülereinschreibung werden von den Bildungsdirektionen so verordnet, dass ein geordnetes Aufnahmeverfahren gewährleistet ist.
    Aufnahme in eine andere Schulart
  • Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine bleiben aufrecht.
  • Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden statt.
  • Auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen ist zu achten. Menschenansammlungen sind zu vermeiden.

Weiterhin Zugang zur Schule haben Freizeitpädagog/inn/en, psychosoziales und unterstützendes Personal (wie z.B. Schulpsychologen/-psychologinnen, Schulsozialarbeiter/innen, Jugend- und Lehrlingscoaches, Pflegepersonal, Sprachhelfer/innen, Schul- oder Standortassistenten/-assistentinnen, Berufsausbildungsassistenz, Trainer/innen an Schulen für Leistungssport, Sprachassistent/inn/en) sowie Lehrbeauftragte und Studierende der Lehramtsstudien im Rahmen des praxisschulmäßigen Unterrichts.

Alle weiteren Regelungen sind dem Erlass „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (3. Auflage)“, GZ 2021-0.796.507 vom 16.11.2021 zu entnehmen.

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Unterrichtszeiten

1. Stunde 7.45 Uhr – 8.35 Uhr
2. Stunde 8.40 Uhr – 9.30 Uhr
3. Stunde 9.50 Uhr – 10.40 Uhr
4. Stunde 10.45 Uhr – 11.35 Uhr
5. Stunde 11.45 Uhr – 12.35 Uhr
6. Stunde 12.45 Uhr – 13.35 Uhr
7. Stunde 13.35 Uhr – 14.25 Uhr
8. Stunde 14.25 Uhr – 15.15 Uhr
9. Stunde 15.15 Uhr – 16.05 Uhr
10. Stunde 16.10 Uhr – 17.00 Uhr

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